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17. Mai 2012

Protect

Datenschutz

Was viele Menschen vielleicht gar nicht wissen: die europäischen Datenschutz-Richtlinien schreiben eine sichere Entsorgung persönlicher Daten vor!
Die Schriftgut- bzw. personenbezogene Datenvernichtung unterliegt dem Datenschutzgesetz. Für die korrekte Vernichtung und auch für die Zuverlässigkeit des externen Dienstleisters ist der Verursacher verantwortlich (§ 11 BDSG). Die Haftung und Schadensersatzpflicht kann auch nicht durch ein „Vernichtungsprotokoll“ oder einen Haftungsvertrag auf andere übertragen werden (§§ 7 und 8 BDSG).

Datenklau vermeiden

Businesspläne, Kontoauszüge, Rechnungen – jeden Tag gehen wichtige Informationen durch
unsere Hände; sowohl am Arbeitsplatz als auch zu Hause. Doch allzu oft landen diese Unterlagen
arglos im Papierkorb. Auch Datenträger wie CDs und Kreditkarten werden oftmals einfach in den
Müll geworfen – ideal für Datendiebe!
Dabei ist es ganz einfach, potenziellem Datenklau von Anfang an einen Riegel vorzuschieben -
vernichten Sie Ihre Dokumente und Daten, bevor Sie sie entsorgen.
Geha Aktenvernichter sind aufgrund ihrer hohen Funktionalität gepaart mit zeitlosem Design
Datenschützer par excellence und für alle Ansprüche und Anwendungsgebiete erhältlich.
Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und der bewährten Geha Qualität.
Damit Vertrauliches vertraulich bleibt.

Was schreddern?

Alle personenbezogenen Daten, Angebotsentwürfe, Betriebsergebnisse, Budgetplanungen, EDV-Listen/PC-Drucke, Gehaltsabrechnungen, Geschäftsberichte, Konstruktions- und Entwicklungsunterlagen, Kontoauszüge, Konzeptideen und strategische Überlegungen, Personal-Unterlagen, persönliche, vertrauliche Gesprächsnotizen, Verkaufs- / Absatzstatistiken, Verträge / Vertragsentwürfe, vertrauliche Mitteilungen.

Zuhause sollten Sie an die Vernichtung folgender Dinge denken:

  • Kontoauszüge
  • Kredit- und EC-Kartenbelege
  • Dokumente mit persönlichen Unterschriften
  • Unterlagen mit Kundennummern etc.
  • Steuererklärungen
  • Medizinische Daten
  • Korrespondenz mit Anwälten/Ämtern

Am Arbeitsplatz sollten folgende Dinge nach Gebrauch professionell vernichtet werden:

  • Budgetplanungen
  • Geschäftsberichte/Statistiken
  • Vertrauliche Kundendaten
  • Konzeptionen und strategische Überlegungen
  • Personalunterlagen/Bewerbungen
  • Rechnungen/Quittungen
  • Verträge/ Vertragsentwürfe

 

Auswahl des Aktenvernichters

Die Auswahl des richtigen Shredders hängt von drei entscheidenden Faktoren ab:

  • Einsatzgebiet

    Wo soll der Shredder eingesetzt werden?
    Für den Einsatz zu Hause oder in kleineren Büros eignen sich unsere Shredder aus der
    Home & Office Serie. Für den Einsatz in größeren Büros und mehreren Nutzern empfehlen wir
    Geräte aus unserer Office Serie mit größerem Papierkorbvolumen und leistungsstärkeren Motoren.
  • Sicherheitsstufe

    Je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner sind die Schnipsel, in die der Shredder Ihre
    Unterlagen vernichtet. Also umso besser sind Ihre persönlichen Unterlagen vor Datenklau geschützt. Eine Erläuterung zu den einzelnen Sicherheitsstufen finden Sie unten auf der Seite.
  • Blattkapazität

    Die Blattkapazität zeigt an, wie viel Blatt der Shredder auf einmal vernichten kann.
    Müssen Sie öfter größere Mengen vernichten, empfiehlt sich ein Shredder mit einer hohen Blattleistung. Haben Sie nur hin und wieder Unterlagen zu vernichten, reicht ein Gerät mit einer geringen Leistung.
    Die Blattkapazität finden Sie bei den Geha Shreddern nach dem ersten Buchstaben z. B. X7 = 7 Blatt.

Kundenzufriedenheit im Servicefall

Während der Garantiezeit werden defekte Maschinen ausgetauscht.

Die verschiedenen Sicherheitsstufen:

Stufe 1
Schnittbreite max. 12 mm. Für allgemeines Schriftgut.

Stufe 2
Schnittbreite max. 6 mm. Für internes Schriftgut.

Stufe 3
Schnittbreite max. 2 mm oder Partikelgröße 4 x 60 mm. Für vertrauliches Schriftgut.

Stufe 4
Partikelgröße max. 2 x 15 mm. Für geheimzuhaltendes Schriftgut.

Stufe 5
Partikelgröße max. 0,8 x 13 mm. Bei außergewöhnlich hohen Sicherheitsanforderungen.

HS Level 6
Partikelgröße 1 x 5 mm. Dies ist in Sachen Zerkleinerung das derzeitige Maß der Dinge!